Ganzheitliche Betreuung 

nach §16k SGB II

Maßnahmennummer: 962/5020/24

Inhalte der Coaching-Maßnahme

 
Die hier konzipierte ganzheitliche Betreuung umfasst ein Stundenvolumen von max. 100 Unterrichtseinheiten. Da es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich des Inhaltes gibt, richten sich diese nach dem Bedarf sowie den Erfordernissen des Teilnehmenden, um die besondere Problemlage zu beseitigen und die Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen und in deren Folge zu stabilisieren.
 
Mögliche Inhalte sind somit: 

  • Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden (ggf. Bedarfsgemeinschaft) 
  • Unterstützung in konkreter persönlicher und familiärer Situation (z.B. Aufbau Tagesstruktur, Stabilisierung Bedarfsgemeinschaft, soziale Aktivierung, Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf) 
  • Alltagshilfen (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen und Antragsstellung) 
  • Krisenintervention 
  • Konfliktbewältigung 
  • Unterstützung bei psychosozialen Problemen, Suchtproblematik, Schulden, Gesundheitsproblemen, Entwicklung von Sprachkompetenzen durch Aktivierung von Netzwerken zu andern Leistungsträgern, Unterstützung bei der Überwindung von Grundbildungsdefiziten insbesondere Analphabetismus, Hilfestellung bei Inanspruchnahme von Sprachförderungsangeboten des BAMF 
  • Unterstützung bei besonderen individuellen Rahmenbedingungen, die der Beschäftigungsfähigkeit entgegenstehen (Geflüchtete, Frauen/Männer, die §10 SGB II in Anspruch nehmen) 
  • Abstimmung ganzheitlichen Betreuung mit schon bestehenden Leistungen (z.B. Leistungen in Kooperation mit der Jugendhilfe oder bei Therapien) 
  • Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VII oder von Krankenkassen bzw. Rehaträgern 
  • Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen (z.B. Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung der beruflichen Flexibilität, Vermittlung der Anforderungen im Arbeitsalltag – Pünktlichkeit, Erwartungen des Arbeitgebers usw.) 
  • Übergangsmanagement (Förderung von Anschlussperspektiven) 
  • Beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Angebote (nur zutreffend bei Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung während der Dauer einer ganzheitlichen Betreuung) 
  • Individuelle Hilfestellung bei der Heranführung an eine Berufsorientierung, Ausbildung oder Begleitung während der Ausbildung (Suche nach Ausbildungsbetrieb, Vorbereitung und Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, individuelle Betreuung am Arbeitsplatz, Ansprechpartner für den Ausbildungsbetrieb, Koordination von und Begleitung zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in eine anschließende Beschäftigung 

 
Die gemeinsame Einrichtung (gE1) legt die Inhalte, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des 16k-Gutsheins bereits konkret benannt werden können, fest und notiert diese auf dem Gutschein.

DAUER

Das Coaching beinhaltet maximal 100 Unterrichtseinheiten auf  3,5 Monate verteilt

KOSTEN

Das Coaching ist für Sie komplett kostenlos! Fragen Sie hierfür Ihren Arbeitsvermittler/ Fallmanager im Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit nach einem Gutschein nach § 16 k SGB II.

Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, kommen Sie gern auf uns zu.

SPRACHEN

Wir sprechen deutsch, englisch und türkisch.